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§ 1 Z 1 PensionssicherungsbeitragsVO 1996

BetriebswichtigesARD 5120/29/2000 Heft 5120 v. 9.5.2000

( § 1 Z 1 PensionssicherungsbeitragsVO 1996 ) Mit der Feststellung des VfGH 13. 12. 1999, G 139, 140/99V-78/99, ARD 5099/24/2000, dass § 13a Abs 3 PG 1965 sowie § 5a Nebengebührenzulagengesetz (jeweils idF des Pensionsreform-Gesetzes 1993, BGBl 1993/334) verfassungswidrig waren, ist auch der Wortfolge „dem Pensionsgesetz 1965, BGBl Nr 340, dem Nebengebührenzulagengesetz, BGBl Nr 485/1971,“ in § 1 Z 1 Pensionssicherungsbeitragsverordnung 1996 die gesetzliche Grundlage entzogen. Die Anlassfallwirkung (im weiteren Sinne) gilt auch für die Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung, die ihre Grundlage in einer als verfassungswidrig erkannten Gesetzesbestimmung hat und zwar nicht Gegenstand des betreffenden Normprüfungsverfahrens, jedoch zu Beginn der nicht öffentlichen Beratung zu diesem Verfahren bereits beim VfGH anhängig war. VfGH 02.03.2000, V 4/00.

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