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§ 96 Abs 1 Z 3 ArbVG

ArbeitsrechtARD 5120/19/2000 Heft 5120 v. 9.5.2000

( § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG ) Die Kontrolle der Computer- und Internet-Nutzung von Arbeitnehmern durch die Geschäftsführung mit Hilfe spezieller Überwachungs-Software ist rechtswidrig, wenn sie ohne Wissen der Arbeitnehmer erfolgt.

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