Gesetz v. 9. 2. 2000 über den Verzicht auf Ersatzansprüche des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände gegenüber ihren Organen sowie die Übernahme von Ersatzleistungen ihrer Organe gegenüber Dritten (Organhaftungs-Verzichts- und Übernahmegesetz). LGBl f. Salzburg 2000/67, 15. Stück, ausgegeben am 28. 4. 2000.