Ministerialentwurf, der zur Begutachtung versendet wurde Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
1. Pensionsversicherungsrechtliche Maßnahmen
Die Bundesregierung hat am 5. 4. 2000 einen gemeinsamen Bericht der BM für öffentliche Leistung und Sport sowie für soziale Sicherheit und Generationen und des BM für Wirtschaft und Arbeit betreffend Maßnahmen zur längerfristigen Sicherung des Pensionssystems und begleitende Maßnahmen für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage dieses Berichtes, der seinerseits auf den einschlägigen Ausführungen des Koalitionsübereinkommens (Kapitel II/1) und des „Ersten Berichtes“ der Expertenkommission zur Rahmenplanung des österreichischen Pensionssystems fußt, beinhaltet der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG, das B-KUVG, das AlVG, das AMPFG, das AMFG und das AVRAG geändert werden (SRÄG 2000), im Wesentlichen folgende pensionsversicherungsrechtliche Maßnahmen im Bereich des ASVG: