(§§ 957 ff. ABGB) Ein Arbeitgeber (hier: Filmproduktionsgesellschaft) haftet nicht für den Verlust von Originalvideokassetten, die vom Arbeitnehmer beim Vorstellungsgespräch zur Dokumentation seiner Qualifikation für die angestrebte Tätigkeit übergeben wurden, wenn bei der Übergabe der Kassetten nicht darauf hingewiesen wurde, dass es sich um Originale handelt.
ASG Wien 17.05.1999,.. 34 Cga 44/98h, rk.