( § 24 EStG, § 6 Abs 2 GewStG iVm § 6 Z 9 lit a EStG ) Die unentgeltliche Übernahme von für ein Transportunternehmen bloß unwesentlichen Wirtschaftsgütern einer aufgelösten KG, die ein Transportunternehmen betrieben hat, ohne auch deren Fuhrpark zu übernehmen, der gesondert verkauft wurde, schließt den Vortrag von Verlusten der KG beim Übernehmer auch dann aus, wenn dieser selbst Transportunternehmer ist.