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Beteiligungsanschaffung vor Betriebsveräußerung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5118/18/2000 Heft 5118 v. 26.4.2000

BMF 14.03.2000

Die Progressionsermäßigung kommt auf Veräußerungs- und Überganngsgewinne gemäß § 37 Abs 5 EStG u.a. dann zur Anwendung, wenn der Betrieb deswegen veräußert oder aufgegeben wird, weil der Steuerpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt, oder weil er gestorben oder erwerbsunfähig geworden ist.

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