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Einstufung nach Berufsberechtigung bei gleicher Tätigkeit

ArbeitsrechtARD 5117/12/2000 Heft 5117 v. 21.4.2000

( § 1157 ABGB, § 37 DO.A ) Das Abstellen auf eine unterschiedliche Berufsberechtigung bei der Einstufung von Arbeitnehmern, die weithin die gleiche Tätigkeit ausüben, durch einen Kollektivvertrag stellt keine Diskriminierung hinsichtlich des Entgelts dar.

OLG Wien 01.07.1999, 9 Ra 29/97v

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