( § 255 Abs 1 ASVG ) Ein Versicherter, der in Polen u.a. den Beruf eines Elektroinstallateurs erlernte, ist in Österreich als angelernter Elektroinstallateur und Betriebselektriker anzusehen und daher als Facharbeiter zu qualifizieren; sein Anspruch ist nach dem Invaliditätsbegriff des § 255 Abs 1 ASVG zu beurteilen. Auch wenn er nach dem medizinischen Leistungskalkül den Anforderungen seiner in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag ausgeübten konkreten Berufstätigkeit als Elektroinstallateur und Betriebselektriker nicht mehr gewachsen ist, ist er nicht invalid, wenn er u.a. den qualifizierten Verweisungsberuf eines Schalttafelbauers ausüben kann. OGH 04.05.1999, 10 Ob S 97/99h .