( § 255, § 273 ASVG ) Für die Frage der Invalidität oder Berufsunfähigkeit ist es ohne Bedeutung, ob ein Versicherter auch tatsächlich einen ihm nach dem Leistungskalkül noch zumutbaren Arbeitsplatz finden wird, weil für den Fall der Arbeitslosigkeit die Leistungszuständigkeit der Arbeitslosenversicherung besteht. OGH 01.06.1999, 10 Ob S 108/99a .