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Kostenersatz durch bloße Zuschüsse trotz offenbarer medizinischer Notwendigkeit einer Zahnbehandlung

SozialversicherungARD 5116/20/2000 Heft 5116 v. 18.4.2000

( § 153 Abs 1 ASVG ) Die Gebietskrankenkasse kann in ihrer Satzung auch „bei offenbarer medizinischer Notwendigkeit“ nicht die „vollen Zahnbehandlungskosten“ (hier: die Kosten einer konservierenden Zahnbehandlung - Austausch von Amalgamplomben gegen Goldinlays bzw. -onlays infolge einer Amalgamallergie), sondern nur Zuschüsse gewähren.

VfGH 18.03.2000, G 24/98 u.v.m.

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