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§ 74 Abs 2 ZollR-DG

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5115/43/2000 Heft 5115 v. 14.4.2000

( § 74 Abs 2 ZollR-DG ) Die 10-jährige Verjährungsfrist für hinterzogene Einfuhrumsatzsteuer kann auch dann zum Tragen kommen, wenn die Hinterziehung nicht durch ein rechtskräftiges Erkenntnis oder Urteil festgestellt worden ist. VwGH 05.07.1999, 98/16/0391. (Beschwerde abgewiesen)

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