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§ 4, § 10, § 21, § 35 UmgrStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5115/23/2000 Heft 5115 v. 14.4.2000

( § 4, § 10, § 21, § 35 UmgrStG ) Der Übergang vortragsfähiger Verluste nach den Art I bis Art III und Art VI UmgrStG erstreckt sich auch auf solche aus 1989 und 1990, die nach § 117 Z 1 EStG 1988 in den Jahren 1998 bis 2002 nur zu jeweils einem Fünftel absetzbar sind. BMF 23.03.2000.

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