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§ 863 ABGB, § 16 AngG

ArbeitsrechtARD 5114/7/2000 Heft 5114 v. 11.4.2000

( § 863 ABGB, § 16 AngG ) Wurde über Sonderzahlungen bei der Gehaltsvereinbarung nicht gesprochen und hat der Arbeitnehmer auch bisher keine Sonderzahlungen erhalten (hier: Dienstverhältnis zwischen Ärzten im Rahmen einer Lehrpraxis), so dass er auch nicht damit rechnen konnte, nunmehr ohne ausdrückliche Vereinbarung Sonderzahlungen gewährt zu bekommen, ist eine schlüssige Vereinbarung nach § 863 ABGB nicht zustande gekommen. Da ein Kollektivvertrag, der die Verpflichtung zu Sonderzahlungen vorsehen könnte, auf dieses Dienstverhältnis nicht anzuwenden ist, besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen.

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