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Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes aus privaten Gründen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5113/27/2000 Heft 5113 v. 7.4.2000

( § 16 Abs 1 EStG ) Auch wenn ein Steuerpflichtiger nur private Gründe vorbringt, die gegen die - sofortige - Verlegung des Familienwohnsitzes sprechen, können die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung so lange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als ihm die Wohnsitzverlegung nicht zumutbar ist.

VwGH 22.02.2000, 96/14/0018

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