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§ 223 ASVG

SozialversicherungARD 5113/21/2000 Heft 5113 v. 7.4.2000

( § 223 ASVG ) Ob und in welcher Fassung ein Sozialversicherungsabkommen auf einen konkreten Fall Anwendung zu finden hat, ist ausgehend von der Rechtslage am Stichtag zu prüfen. OGH 04.05.1999, 10 Ob S 20/99k .

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