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Vorsteuerberichtigung von Großreparaturen bei Grundstücksumsätzen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5112/26/2000 Heft 5112 v. 4.4.2000

BMF 03.01.2000

( § 12 Abs 10 UStG 1994 ) Vorsteuern in Zusammenhang mit Großreparaturen an einem Mietshaus oder Wohnungseigentumsgebäude können wie folgt einer zu veräußernden Wohnung zugerechnet werden:

Großreparaturen in Zusammenhang mit einer konkreten Wohnung sind dieser zuzuordnen. Großreparaturen, die das ganze Gebäude betreffen, können nach den wohn- und mietrechtlichen Bestimmungen aufgeteilt werden.

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