( § 8 Abs 4 EStG ) Auch wenn ein zum Betriebsvermögen gehörender Pkw eines Steuerpflichtigen bei einem Unfall einen Totalschaden erleidet, kommt unabhängig davon, ob es sich um eine in betrieblichem Zusammenhang unternommene Fahrt gehandelt hat, eine außergewöhnliche technische Absetzung für Abnutzung (AfA) nicht in Frage, wenn der Unfall grob fahrlässig vom Steuerpflichtigen verursacht worden ist.
VwGH 21.10.1999, 94/15/0193