( § 58, § 60 AVG ) Wird in einem Bescheid betreffend Höhe der zuerkannten Sozialhilfe nur auf die „detaillierte Berechnung in den im Akt aufliegenden Berechnungsbögen“ verwiesen, sind diese Berechnungsbögen nicht Bestandteil des Bescheides. Gehen die Berechnungsbögen weiters von verschiedenen Beträgen aus (z.B. Mietzahlungen, Arbeitslosengeldunterstützung), deren Höhe wiederum nur im Wege eines Aktenstudiums des gesamten Verwaltungsaktes ermittelt werden kann, hat der schließlich zugesprochene Sozialhilfeanspruch keine bescheidmäßige Deckung. VwGH 22.12.1999, 94/08/0214, 0215. (Bescheide aufgehoben)