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Relevanz der Behinderteneigenschaft bei Kündigung von Behinderten

ArbeitsrechtARD 5112/6/2000 Heft 5112 v. 4.4.2000

( § 8 Abs 2 BEinstG ) Die Wirksamkeit der Kündigung eines Behinderten ohne Zustimmung des Behindertenausschusses hängt nicht von der Behinderteneigenschaft, sondern von dem die Behinderteneigenschaft feststellenden Bescheid ab.

OLG Wien 15.06.1999, 9 Ra 143/99m, Revisionsrekurs unzulässig

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