( § 84, § 26 EStG ) In Hinblick auf die notwendige Kürzung allenfalls beantragter (Differenz-)Werbungskosten um steuerfreie Ersätze des Arbeitgebers bestehen derzeit keine konkreten Absichten, den Lohnzettel in Bezug auf Reisekostenersätze gemäß § 26 EStG 1988 zu ändern; Reisekostenersätze müssen daher in den Lohnzettel aufgenommen werden. BMF 23.03.2000, 07 0101/10-IV/7/00. (