( § 3 AVRAG ) Werden einzelne Lkws eines Transportbetriebes, mit denen ein bestimmter Großkunde beliefert wurde, an ein anderes Transportunternehmen veräußert, muss sich daraus - auch aus der Sicht der ständigen Lenker dieser Lkws - noch kein Teilbetriebsübergang ergeben.
Bundesarbeitsgericht/BRD 26.08.1999, 8 AZR 718/98