Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern; BGBl II 2000/95, ausgegeben am 28. 3. 2000
Aufgrund des § 17 Abs 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988, des § 14 Abs 1 Z 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994 sowie des § 184 der Bundesabgabenordnung wird verordnet: