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Durchschnittssätze für Betriebsausgaben und Vorsteuern bei Handelsvertretern

Betriebswichtige GesetzeARD 5111/3/2000 Heft 5111 v. 31.3.2000

Verordnung des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern; BGBl II 2000/95, ausgegeben am 28. 3. 2000

Aufgrund des § 17 Abs 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes 1988, des § 14 Abs 1 Z 2 des Umsatzsteuergesetzes 1994 sowie des § 184 der Bundesabgabenordnung wird verordnet:

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