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§ 16 Abs 1 EStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 5110/16/2000 Heft 5110 v. 28.3.2000

( § 16 Abs 1 EStG ) Um zu beurteilen, ob es sich bei Aufwendungen für einen Lehrgang um Ausbildungs- oder Fortbildungskosten handelt, ist zu klären, welche Tätigkeit der Steuerpflichtige zu Beginn des Lehrgangs ausgeübt hat. VwGH 24.06.1999, 94/15/0213. (Bescheid aufgehoben)

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