( § 16 Abs 1 EStG ) Um zu beurteilen, ob es sich bei Aufwendungen für einen Lehrgang um Ausbildungs- oder Fortbildungskosten handelt, ist zu klären, welche Tätigkeit der Steuerpflichtige zu Beginn des Lehrgangs ausgeübt hat. VwGH 24.06.1999, 94/15/0213. (Bescheid aufgehoben)