( § 162 Abs 1 3. Satz, § 120 Abs 1 Z 3, § 122 Abs 3 ASVG ) Ist eine Schwangere arbeitsuchend gemeldet, bezieht sie aber kein Arbeitslosengeld mehr, besteht ihr Anspruch auf Wochengeld erst ab der 8-Wochen-Schutzfrist (generelles Beschäftigungsverbot) und nicht bereits ab dem individuellen (früheren) Beschäftigungsverbot wegen Gesundheitsgefährdung.
OLG Linz 21.12.1999, 11 Rs 254/99y