( § 90 B-KUVG, § 175 ASVG ) Die Teilnahme eines Justizwachebeamten an der Fußball-Europameisterschaft des Justizvollzuges in Deutschland ist kein Ausfluss seines die Versicherung begründenden Dienstverhältnisses und steht somit nicht unter UV-Schutz.
OGH 30.11.1999, 10 Ob S 324/99s