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§ 233, § 277 Ktn. DRG 1994

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5108/38/2000 Heft 5108 v. 21.3.2000

( § 233, § 277 Ktn. DRG 1994 ) Angehörige eines ehemaligen Beamten, dessen öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis durch Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB iVm § 20 Abs 1 Z 4 Kärntner Dienstrechtsgesetz kraft Gesetzes geendet hat, können trotzdem Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag haben. VwGH 14.05.1998, 94/12/0250. (Beschwerde abgewiesen)

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