( § 65 Abs 1 Z 2 ASGG ) Bei einem Rückforderungsanspruch wegen Überzahlung an Pflegegeld an den Versicherten gegen seinen Erben als Universalsukzessor handelt es sich um einen Anspruch auf sozialversicherungsrechtlicher Grundlage, weil der Erbe durch die Einantwortung in den Kreis der Sozialversicherung einbezogen wurde.
OGH 30.11.1999, 10 Ob S 196/99t