( § 47, § 81 EStG ) Unterhält ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer einer deutschen GmbH für seine Tätigkeit in Österreich in seiner Wohnung ein Arbeitszimmer, stellt dieses eine Betriebsstätte des deutschen Arbeitgebers dar, der hiemit lohnsteuerabzugspflichtig wird.
BMF 24.01.2000, EAS 1590