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Ablehnung einer Bewerbung einer Schwangeren wegen Beschäftigungsverbot

ArbeitsrechtARD 5108/1/2000 Heft 5108 v. 21.3.2000

( Art 2 Abs 1 und Abs 3 RL 76/207/EWG ) Die Richtlinie 76/207/EWG [zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen] (Gleichbehandlungsrichtlinie) verbietet es, eine Schwangere, die sich als OP-Krankenschwester für die Herzchirurgie bewirbt, deshalb nicht einzustellen, weil sie wegen eines gesetzlichen Beschäftigungsverbotes an dieser Stelle nicht von Anfang an beschäftigt werden darf.

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