( § 6 Abs 1 IESG ) Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des VwGH als auch des OGH liegt dann, wenn einem Angestellten, dessen Verlässlichkeit im Wiedereinsetzung santrag glaubhaft dargetan wird, erst nach Unterfertigung eines fristgebundenen Schriftsatzes nach Kontrolle desselben durch den Rechtsanwalt im Zuge der Kuvertierung oder Postaufgabe ein Fehler unterlaufen ist, ein unvorhergesehenes Ereignis vor. Von einem Rechtsanwalt bzw. hier vom zuständigen Sachbearbeiter der Interessenvertretung des Arbeitnehmers kann nicht verlangt werden, dass er die tatsächliche Postabfertigung durch eine bisher verlässliche Kanzleikraft überprüft. OGH 26.08.1999, 8 Ob S 82/99p .