( § 1 Abs 1 IESG, RL 80/987/EWG ) Insolvenz-Ausfallgeld gebührt bei Insolvenz des österreichischen Arbeitgebers ohne Rücksicht auf das Territorialitäts- und Versicherungsprinzip des österreichischen Sozialversicherungsrechts auch für zu einer Auslandsbeschäftigung entsendete Arbeitnehmer, für die keine Versicherungsbeiträge geleistet wurden.
OGH 27.01.2000, 8 Ob S 148/99v