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Mountainbike eines Turnlehrers

Lohnsteuer und AbgabenARD 5106/28/2000 Heft 5106 v. 14.3.2000

( § 20 Abs 1, § 16 Abs 1 EStG ) Ein Mountainbike stellt auch dann kein Arbeitsmittel für einen Turnlehrer dar, wenn dieser über ein 2. Fahrrad für private Zwecke verfügt.

VwGH 24.06.1999, 94/15/0196

Aufwendungen für die Freizeitgestaltung, wie z.B. für Sportgeräte, die sowohl beruflich als auch privat genutzt werden können, fallen unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988.

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