( § 113 BAO ) Die Manuduktionspflicht der Behörde bezieht sich nur auf verfahrensleitende Handlungen und beinhaltet nicht die Pflicht, Abgabepflichtige über alle Möglichkeiten, Steuer zu sparen, steuerberatend zu informieren. FLD f. Wien, NÖ, Bgld 07.05.1999, RV/30x-15/12/99. (Finanz-Journal 2000/19, Heft 1)