( § 4 Abs 4 Z 8 lit b EStG ) Bildungsdienstleistungen durch Aus- und Fortbildungseinrichtungen eines Franchisegebers gegenüber Arbeitnehmern eines Franchisenehmers sind keine bildungsfreibetragsschädlichen Auslagerungen unternehmensinterner Aus- und Fortbildung.
BMF 08.02.2000