( § 382b Abs 2 EO ) Einem gewalttätigen Ehemann kann das Aufsuchen der Ehefrau am Arbeitsplatz durch einstweilige Verfügung untersagt werden.
OGH 30.03.1999, 3 Ob 21/99f
Nach § 382b Abs 2 EO ist u.a. einem gewalttätigen Ehepartner, der dem anderen Ehepartner durch einen körperlichen Angriff, eine Drohung mit einem solchen oder ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten das weitere Zusammentreffen unzumutbar macht, auf dessen Antrag