( § 914 ABGB, § 355 HGB ) Ist die Frage der Kontokorrentzugehörigkeit der Rückforderungen von Provisionen nicht nur undeutlich, sondern sogar widersprüchlich geregelt, ist im Zweifel anzunehmen, dass sämtliche im gewöhnlichen Geschäftsverkehr entstandenen Ansprüche, wozu auch Rückforderungen aus Provisionen gehören, soweit es sich nicht um ungewöhnlich hohe oder vollkommen unerwartete Ansprüche handelt, kontokorrentzugehörig sind. OLG Wien 06.09.1999, 7 Ra 232/99k, Revision unzulässig.