( § 30 AuslBG ) Bei der vorübergehenden Untersagung der Beschäftigung von Ausländern infolge wiederholter unerlaubter Beschäftigung muss bei Festlegung des zeitlichen Ausmaßes dieses Verbots auf die wirtschaftliche Existenz des Arbeitgebers bzw. seines Betriebes keine Rücksicht genommen werden.
VwGH 07.07.1999, 97/09/0316