( § 1 Abs 3, § 2 Abs 1 AuslBG ) Bei Beschäftigung von ungarischen Arbeitskräften ohne Beschäftigungsbewilligung kann sich der Arbeitgeber nicht auf ein Gleichbehandlungsgebot des Handelsübereinkommens mit Ungarn berufen.
VwGH 13.09.1999, 97/09/0374
( § 1 Abs 3, § 2 Abs 1 AuslBG ) Bei Beschäftigung von ungarischen Arbeitskräften ohne Beschäftigungsbewilligung kann sich der Arbeitgeber nicht auf ein Gleichbehandlungsgebot des Handelsübereinkommens mit Ungarn berufen.
VwGH 13.09.1999, 97/09/0374