( § 16 Abs 1, § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG ) Auch bei einem Geschichtslehrer an einer Handelsakademie sind Ausgaben für Geschichts- und Personenlexika, Enzyklopädien und Wörterbücher nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Mitgliedsbeiträge zu einem Verein der „Freunde“ der Schule, an der der Lehrer tätig ist, stellen ebenfalls keine Werbungskosten dar.
VwGH 24.11.1999, 99/13/0202