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Keine Berufsfortbildung eines HTL-Lehrers durch Ziviltechnikerprüfung

Lohnsteuer und AbgabenARD 5102/9/2000 Heft 5102 v. 29.2.2000

( § 16 Abs 1 Z 10 EStG ) Absolviert ein HTL-Lehrer eine Ziviltechnikerprüfung, sind die dadurch anfallenden Kosten auch dann nicht überwiegend beruflich veranlasst und stellen somit auch dann keine abzugsfähigen Ausgaben dar, wenn der HTL-Lehrer vorher als Bauleiter tätig war und diese Tätigkeit als Praxiszeit für die Erlangung der Ziviltechnikerbefugnis anerkannt wurde.

VwGH 24.09.1999, 99/14/0096

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