( § 153 ASVG, § 33 Mustersatzung 1994 ) Versicherungsträger sind im Bereich der Krankenbehandlung und damit auch der Zahnbehandlung berechtigt, Kostenzuschüsse für außervertragliche Leistungen (hier: für Goldinlays und Goldonlays) betragsmäßig zu begrenzen.
OGH 30.11.1999, 10 Ob S 295/99a