BMF 17.01.2000
Gemäß § 19 Abs 2 Z 5 2. Halbsatz UmgrStG idF BGBl 1996/797 kann im Falle der Einbringung eines Kapitalanteils in eine ausländische übernehmende Körperschaft die Gewährung von neuen Anteilen nur dann unterbleiben, wenn die Einbringung ausschließlich bei inländischen Anteilen an der übernehmenden Körperschaft eine Zu- oder Abschreibung auslöst.