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§ 275 BAO

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5100/31/2000 Heft 5100 v. 22.2.2000

( § 275 BAO ) Die Vertretung von Klienten im Rahmen von abgabenbehördlichen Prüfungen gehört zu den üblichen Aufgaben einer Steuerberatungskanzlei. Der bloße Hinweis auf 5 Betriebsprüfungsfälle lässt die Erforderlichkeit einer längeren Frist für die Erstellung einer Berufung nicht erkennen.

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