( § 275 BAO ) Die Vertretung von Klienten im Rahmen von abgabenbehördlichen Prüfungen gehört zu den üblichen Aufgaben einer Steuerberatungskanzlei. Der bloße Hinweis auf 5 Betriebsprüfungsfälle lässt die Erforderlichkeit einer längeren Frist für die Erstellung einer Berufung nicht erkennen.