( § 212a Abs 2 lit c BAO ) Eine - nach Beginn der abgabenbehördlichen Prüfung aber vor Abgabenfestsetzung erfolgte - Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes an 4 Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteilen eines Abgabepflichtigen stellt ein Gefährdungsverhalten dar, das als Ausschließungsgrund für eine Aussetzung der Einhebung ausreicht. VwGH 29.06.1999, 98/14/0123. (Beschwerde abgewiesen)