( § 209a Abs 2 BAO ) Werden Anträge auf Zuteilung eines Steuermessbetrages gemäß § 197 BAO vor Ablauf der für die abgeleiteten Abgaben maßgebenden Bemessungsverjährungsfrist eingebracht, die davon berührten (auf die vorgeschalteten Bescheide aufbauenden) Abgabenbescheide aber erst nach Ablauf der Bemessungsverjährungsfrist erlassen, ist diese Festsetzung zulässig. VwGH 04.03.1999, 98/16/0253. (Beschwerde zurückgewiesen)