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Interessenabwägung bei Betriebsfortführung durch Masseverwalter

BetriebswichtigesARD 5100/19/2000 Heft 5100 v. 22.2.2000

( § 115 KO, § 1295, § 1299 ABGB ) Führt ein Masseverwalter ein zahlungsunfähiges Unternehmen, im allgemeinen, insbesondere im Interesse der Arbeitnehmer, fort, darf nicht überwiegend wahrscheinlich sein, dass die Masseforderungen nicht beglichen werden können; andernfalls haftet er für allfällige Ausfälle, wenn die Sanierung letztlich scheitert.

OGH 22.06.1999, 4 Ob 134/99f

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