( § 9 BAO, § 30 KO ) Ob bzw. inwieweit von einem Geschäftsführer geleistete Zahlungen nach den Bestimmungen der Konkursordnung rechtsunwirksam bzw. anfechtbar gewesen wären, ist im Abgabenverfahren irrelevant, weil dort nur zu prüfen ist, ob der Bund als Abgabengläubiger nicht schlechter gestellt worden ist als die anderen andrängenden Gläubiger. VwGH 22.09.1999, 94/15/0158. (Bescheid aufgehoben)