( § 6 Z 9 lit b EStG ) Bei unentgeltlicher Übertragung eines voll vermieteten Gebäudes sind die fiktiven Anschaffungskosten, sofern nicht der Substanzwert ein entscheidendes Kriterium für die Kaufentscheidung gewesen ist, nach der Ertragswertmethode schätzungsweise zu ermitteln.
VwGH 20.07.1999, 98/13/0109, 98/13/0158