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Bereitschaftsdienste der Ehefrau und Fremdvergleich

Lohnsteuer und AbgabenARD 5100/6/2000 Heft 5100 v. 22.2.2000

( § 47 Abs 2 EStG ) Bereitschaftsdienste der Ehefrau (hier: in einer Apotheke) können nicht allein deshalb als rein der privaten Lebensführung zuzuordnende familienhafte Mitarbeit behandelt werden, weil eine fremde Arbeitskraft derartige Leistungen nicht erbracht hätte.

VwGH 13.10.1999, 93/13/0074

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